Eine andere Qualifikation der dem Angeschuldigten vorgeworfenen Taten, z.B. als versuchte vorsätzliche Tötung, könnte sich theoretisch auf ihren noch vorbehaltenen Schadenersatzanspruch auswirken. Die Privatklägerin A. hat im vorliegenden Verfahren gar keinen Schadenersatzanspruch geltend gemacht. Über einen allfälligen Anspruch ihrerseits wurde damit nicht rechtskräftig entschieden und sie könnte ihn theoretisch von einem Zivilgericht beurteilen lassen. Eine andere Qualifikation des Sachverhaltes, zum