E. Zur Frage des Umfangs der Appellation (…) Fürsprecher K. appellierte mit Schreiben vom 19. März 2007 namens des Angeschuldigten zunächst vollumfänglich gegen das Urteil des Kreisgerichtes VIII Bern- Laupen vom 8. März 2007 (…). Fürsprecherin S. reichte mit Schreiben vom 29. März 2007 namens der Privatklägerin B. Anschlussappellation im Straf- und im Zivilpunkt ein (…). Mit Schreiben vom 30. März 2007 schloss sich Fürsprecherin M. namens ihrer Klientin der Appellation ebenfalls im Straf- und Zivilpunkt an.