Regeste Nach dem bernischen Strafverfahren ist eine Anschlussappellation der Privatklägerinnen im Strafpunkt nicht zulässig (Art. 340 StrV). Diese Regelung verstösst, wenn der Privatklägerschaft Opferqualität zukommt, gegen Art. 8 Abs. 1 OHG und damit gegen Bundesrecht. Zulassung der Anschlussappellation der Privatklägerinnen gestützt auf das