K. hat in derselben Nacht, bzw. in der Nacht und am darauf folgenden Morgen sein Auto in massiv angetrunkenen Zustand gelenkt, das zweite Mal notabene nach der Anhaltung durch die Polizei und Entzug des Führerausweises. Der Angeschuldigte zeigte sich weder bei der ersten noch bei der zweiten polizeilichen Anhaltung einsichtig, hat er doch beide Male die Blut- und Urinprobe verweigert und bei der ersten Anhaltung zudem die Polizisten beschimpft und tätlich angegriffen, was zu einem Pfeffersprayeinsatz seitens der Polizei führte.