Seite 9  10 Damit ist der K. mit Urteil der Untersuchungsrichterin 2 des Untersuchungsrichteramtes IV Berner Oberland vom 20. April 2005 für eine Strafe von 10 Tagen Gefängnis gewährte bedingte Strafvollzug zu widerrufen, womit dem Angeschuldigten für die Probezeitdelikte eine nicht ungünstige Prognose gestellt werden kann.