Am 20. August 2003 wurde der Angeschuldigte zu einer Busse von Fr. 1'200.00 wegen grober Verkehrsregelverletzung und einer VTS-Übertretung verurteilt. Knapp zwei Jahre später, am 20. April 2005, wurde K. durch die Untersuchungsrichterin 2 des Untersuchungsrichteramtes IV Berner Oberland zu 10 Tagen Gefängnis bedingt auf 2 Jahre und einer Busse von Fr. 1’400.00 wegen einfacher Verkehrsregelverletzung, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit, pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und wegen einer Übertretung gegen das BetmG verurteilt. Danach wurde K. erneut straffällig, wobei die