Die Kammer geht gestützt auf diese Berechnung von einem durchschnittlichen Monatseinkommen von Fr. 3'600.00 aus. Davon abzuziehen ist ein Pauschalabzug für Krankenkasse und Steuern. Der Abzug, welcher sich je nach Einkommen zwischen 20 - 30% bewegt, wird vorliegend auf 25% festgesetzt. Es ist dem Verteidiger in diesem Punkt nicht zu folgen. Bei der Berechnung der Tagessatzhöhe handelt es sich nicht um eine so detaillierte Berechnung wie die des Existenzminimums, wo die individuellen Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden.