Seite 4  10 sen ist unabhängig davon auszugehen, ob K. seit September 2007 beim RAV angemeldet ist und in Zukunft allenfalls weniger verdienen wird, als bisher. Im Zeitpunkt des Urteils liegen dem Gericht gerade noch keine RAV-Abrechnungen vor, sodass eben auf die Lohnabrechnungen der letzten Monate abgestellt werden muss. Da der Angeschuldigte im August offensichtlich noch Ferien bezog, ist dieser Monat bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen. (…)