Trotz Führerausweisentzug lenkte K. wenige Stunden später erneut seinen Wagen. Im Weiteren beschimpfte der Angeschuldigte den Polizisten B. und griff ihm während der Tatbestandsaufnahme ins Gesicht, was ein längeres Nasenbluten bei B. zur Folge hatte. III. Strafzumessung inkl. Frage des Widerrufs und der Gesamtstrafe 1. Vorbemerkung Die Kammer verwirft in casu das Aussprechen einer Gesamtstrafe, worauf später eingehend eingegangen wird (siehe dazu: III, Ziff. 6.4). 2. (…) 3. (…) 4. (…) 5. Beurteilung durch die Kammer (…)