Seite 2  10 2. K. wurde am 27. April 2007 zweimal positiv auf Alkohol getestet, als er mit seinem Wagen unterwegs war. Der erste Atemlufttest um ca. 03.40 Uhr ergab ein Resultat von 1,87 Gewichtspromillen, der zweite Atemlufttest um ca. 8.00 Uhr ein solches von 1,13 Gewichtspromillen. Der Angeschuldigte verweigerte zweimal, die Werte der Alkoholkonzentration in seinem Körper mittels Blutprobe zu sichern. Nach dem ersten Vorfall wurde dem Angeschuldigten der Führerausweis entzogen, wobei ihm das entsprechende Polizeiformular ausgehändigt und erläutert worden war. Trotz Führerausweisentzug lenkte K. wenige Stunden später erneut seinen Wagen.