• eine unbedingte Geld- (oder Freiheits-)strafe für die neuen Delikte mit Nichtwiderruf der Widerrufsstrafe allenfalls mit Verlängerung der Probezeit oder einer Verwarnung auszusprechen oder • eine bedingte Geld- (oder Freiheits-)strafe für die neuen Delikte mit Widerruf der Widerrufsstrafe allenfalls mit Konvertierung der alten Strafart in eine neue Strafart auszusprechen.