Die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Oberrichterin Schnell (Präsidentin i.V.), Obergerichtssuppleant Bähler und Oberrichter Zihlmann sowie Kammerschreiberin Bochsler hat in ihrer Sitzung vom 4. Oktober 2007 in der Strafsache gegen K., amtlich vertreten durch Fürsprecher Z. wegen Widerhandlungen gegen BetmG und SVG sowie Widerrufs Regeste: