Seite 8  9 Bestimmtheit mehr als 18 Gramm reines Kokain. Damit ist erstellt, dass sich das Anstaltentreffen durch den Angeschuldigten mindestens in dieser Phase seiner Abklärungen auf eine konkret vorhandene Menge Kokain bezog, welche die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann. Dass er schlussendlich den Vertrag mit einem anderen Verkäufer abschloss, über welchen weniger Daten aktenkundig sind, ist nicht relevant.