Es existierte effektiv eine den kritischen Wert von 18 Gramm übersteigende Menge Kokain, auf welche sich das Anstaltentreffen bezog. Unter dem Gesichtspunkt des Anstaltentreffens zum Kauf von Kokain kann folglich die Qualifikation erfüllt sein, wenn bei unverändertem Sachverhalt der effektiv abgewickelte Kauf von Kokain nur den Grundtatbestand erfüllt.