Zum Beispiel wenn der Käufer mit Fr. 50'000.00 auf dem Weg zum Verkäufer ist, um 1 kg Kokain zu erwerben, es jedoch nicht zum Geschäftsabschluss kommt, weil der Verkäufer vorher polizeilich angehalten und das zum Verkauf bestimmte Kokain sichergestellt wurde. Fazit: So weit sich das Anstaltentreffen auf konkret bestimmbare Mengen Betäubungsmittel bezieht, kann auch der Tatbestand des Anstaltentreffens die Qualifikation gemäss Art. 19 Ziff. 2 lit. a ohne weiteres erfüllen.