Das Verhalten des Angeschuldigten bezüglich des Kilogramms Kokain ist ohne weiteres als strafbares Anstaltentreffen zu qualifizieren. Die minimale Grenze der Strafbarkeit ist dadurch, dass er konkrete Bezugsmöglichkeiten suchte, mindestens Seite 3  9 zwei Offerten einholte und schliesslich beim günstigeren Verkäufer die Bestellung des Kilogramms Kokaingemisch tätigte, deutlich übertroffen.