schliesslich eine kleine Menge für 100 Euro zwecks Test erwarben, p. 1031). Weil er schliesslich einen weiteren Verkäufer fand, der bereit war die gleiche Qualität Kokain zu einem tieferen Preis zu verkaufen, hat der Angeschuldigte das Geschäft schliesslich mit dieser Person abgeschlossen. D.h. er hat mit diesem Verkäufer vereinbart, 1 kg Kokain zu einem ungefähren Zeitpunkt zu einem bestimmten Preis zu übernehmen und sich das Kokain reserviert. Hierauf hat er S. benachrichtigt. Aber dieser hat sich in der Folge nicht an die (umstrittene) Abmachung gehalten, weshalb es nicht zu einer Lieferung kam.