Später hat der Angeschuldigte mit S. konkret über den Verkauf von 1 kg Kokain zum Preis von Fr. 50'000.00 (Aussage Angeschuldigter) oder Fr. 60'000.00 (Aussage S.) gesprochen und war mindestens subjektiv der Überzeugung, man sei sich handelseinig geworden und habe auch einen Abholungstermin abgemacht.