8 3. Fazit Dies hat zur Folge, dass der bedingte Strafvollzug widerrufen wird. Dies wurde im Übrigen von der Verteidigung auch beantragt. Es drängt sich bei dieser Sachlage auf, die Sanktionsart für die zu widerrufende Strafe dem Haupturteil anzupassen. Die Gefängnisstrafe von 3 Monaten ist deshalb in eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen mit gleichem Tagessatz wie bei der Hauptstrafe umzuwandeln. Die Gesamtstrafe beläuft sich somit auf 270 Tagessätzen zu Fr. 60.-- (total Fr. 16'200.--). (…) 9