Der Angeschuldigte hat zurzeit eine Verdienstpfändung (pag. 157, Auszug aus dem Betreibungsregister), trotzdem soll er gemäss Anwalt über eine freie Quote von etwa Fr. 1'500.-- im Monat verfügen, weshalb nicht ausgeschlossen werden kann dass die Verlustscheingläubiger erneut pfänden. Der Vollzug einer Geldstrafe ist somit ungewiss.