Damit hat er es sich ermöglicht, Daten der Geschädigten einsehen zu können. In allen überwiesenen Fällen betrifft dies Tastaturbefehle der Geschädigten, in den Fällen von M., W., B. und G. verschaffte er sich durch Auswerten der Keylogdaten ausserdem Zugang zu den Emailaccounts der Geschädigten und konnte so den Emailverkehr direkt einsehen. Dieses Vorgehen fällt unter das so genannte social engineering, welches ein „Überlisten" der berechtigten Person beinhaltet (http:// www.melani.admin.ch/themen/00103/00202/ index.html?lang=de).