 die Daten müssen gegen unbefugten Zugriff besonders geschützt sein. a. Der Angeschuldigte beschaffte sich die Daten der Geschädigten wie vorerwähnt durch die Installation eines trojanischen Pferdes, einer Art der Spyware, welches er den Geschädigten im Emailanhang getarnt als Fragekatalog oder ähnlichem zugestellt hatte und das sich selbständig und für den Geschädigten selber unbemerkt installierte. Damit hat er es sich ermöglicht, Daten der Geschädigten einsehen zu können.