Heimanwender waren in der Regel damals schon nicht mehr völlig ungeschützt gegen Viren, Würmer und ähnliches, sondern verfügten über ein gängiges Schutzprogramm. Umso mehr kann dies bei Geschäftsleuten angenommen werden, die in einer Branche tätig waren, welche sich mit technischen Abläufen, Möglichkeiten und Neuerungen befasst, wie dies vorliegend bei den Geschädigten M., W., G. und B. der Fall ist. Es darf allerdings nicht angenommen werden, dass diese Schutzprogramme regelmässig aufdatiert wurden. Völlige Schutzlosigkeit geschäftlich genutzter Computer widerspricht jedoch der Lebenserfahrung.