2. (...). Aus dem Einvernahmeprotokoll des vorerwähnten Fahnders R. geht hervor, dass es im Nachhinein nicht mehr möglich gewesen sei, die Computer der Geschädigten auf allfällige Schutzprogramme hin zu prüfen, da die meisten Geräte bereits neu installiert oder ersetzt worden seien, weshalb man sich darauf beschränkt habe, die Geschädigten nach den verwendeten Schutzprogrammen zu befragen. Eine Überprüfung, ob bei den Geschädigten eine Firewall installiert war, wurde nicht vorgenommen (p. 950).