Insgesamt hat sich der Angeschuldigte rund 27'000 solche Keylogdateien über die ihm zugängliche Webseite auf seinen Rechner übermittelt und bekam auf diese Weise unter anderem Einsicht in Dateieingaben, eingegebene Benutzernamen, Passworte, das Surfverhalten im World Wide Web und ähnlichem. Dies ermöglichte es ihm sodann, sich beispielsweise in ein Emailkonto einzuloggen, den gesamten Mailverkehr einzusehen und das Konto nach Belieben zu bearbeiten (z.B. Löschen oder Weiterleiten von Emails), so dass der rechtmässige Empfänger die Email nur in veränderter Form oder gar nicht mehr einsehen konnte. (...)