Auf Appellation des Angeschuldigten waren in oberer Instanz u.a. die erstinstanzlich ergangenen Schuldsprüche wegen unbefugter Datenbeschaffung zu überprüfen. Nachfolgend werden die dazu gemachten Erörterungen der Kammer wiedergegeben. Auszug aus den Erwägungen: (...) III. SACHVERHALT UND BEWEISWÜRDIGUNG