Dem Angeschuldigten muss gestützt auf diese Überlegungen eine ungünstige Prognose gestellt werden. Dies hat zur Folge, dass der bedingte Strafvollzug widerrufen wird. 4. Die Frage der Gesamtstrafe stellt sich vorliegend nicht, weil diese zugeschnitten ist auf Fälle, in welchen die Art der widerrufenen Strafe in Anpassung an die neue Strafe geändert wird. Dies ist hier nicht der Fall. Somit bleibt es bei einer Freiheitsstrafe. IV. Kosten (...), V. Urteilsdispositiv (...) 9