1. Der Angeschuldigte wurde mit Strafmandat der a.o. Untersuchungsrichterin 6 des Untersuchungsrichteramtes III Bern-Mittelland vom 11. Mai 2006 wegen Widerhandlung gegen das ANAG durch rechtswidriges Verweilen, begangen in der Zeit vom 20. April 2005 bis am 8. April 2006 in Uttigen, zu 20 Tagen Gefängnis unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probzeit von 2 Jahren verurteilt. Am 11. September 2006 bis zum 15. Januar 2007, d.h. noch innerhalb der Probezeit, delinquierte der Angeschuldigte in gleicher Weise weiter, was zum vorstehend begründeten Schuldspruch führte.