Untersuchungsrichterin 6 des Untersuchungsrichteramtes III Bern-Mittelland vom 11. Mai 2006 wurde er wegen rechtswidrigen Aufenthalts zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 20 Tagen bei einer Probezeit von 2 Jahren verurteilt. Die aktenkundigen Bussen wegen Widerhandlung gegen das Transportgesetz durch Reisen ohne gültigen Fahrausweis sind demgegenüber vernachlässigbar. Der Angeschuldigte hat sich im Verfahren korrekt verhalten. Nicht zu erkennen sind jedoch Einsicht oder Reue bezüglich des andauernden rechtswidrigen Verweilens in der Schweiz.