So vermochte denn auch eine erste Verurteilung wegen Widerhandlung gegen das ANAG durch rechtswidriges Verweilen in der Schweiz (Strafmandat des Untersuchungsrichteramtes III Bern- Mittelland vom 11. Mai 2006) den Angeschuldigten nicht von einem weiteren illegalen Verweilen in der Schweiz abzuhalten. Dabei handelte der Angeschuldigte direktvorsätzlich. Es ging ihm darum, zusammen mit seiner Freundin X und dem gemeinsamen Kind in der Schweiz leben und von den Sozialeinrichtungen unseres Landes profitieren zu können. Dabei nahm er in Kauf, die hier geltenden Regeln zu missachten.