Der Angeschuldigte hielt sich seit 5 Monaten andauernd rechtswidrig in der Schweiz auf. Die Einreise erfolgte primär aus wirtschaftlichen und nicht aus politischen Gründen. Die 3 gemäss den Anzeigen vom 7. und 9. Oktober 2006 gegenüber der Polizei gemachten Äusserungen, er werde die Schweiz nicht freiwillig verlassen und es sei ihm egal, wie oft man ihn anzeigen werde, lassen erkennen, dass er mit einer grossen Beharrlichkeit den rechtswidrigen Aufenthalt aufrecht zu erhalten gewillt war.