4. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes zu verneinen. (...) 5. Nach dem Gesagten ist der Tatbestand des rechtswidrigen Verweilens in der Schweiz im Sinne von Art. 23 Abs. 1 al. 4 ANAG in der Zeit von 11. September 2006 bis 15. Januar 2007 erfüllt und der Angeschuldigte entsprechend schuldig zu erklären. III. Strafzumessung 1. Allgemeines (...) 2. Strafrahmen