SK-Nr. 2007/176 Urteil der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Obergerichtssuppleant Aebi (Präsident i.V.), Obergerichtssuppleantin Bratschi und Oberrichterin Schnell sowie Kammerschreiberin D'Angelo vom 26. Juli 2007 in der Strafsache gegen L., wegen ANAG-Widerhandlung und Widerhandlung gegen das Transportgesetz Regeste Schuld und Tatfolgenden erscheinen beim von Angeschuldigten begangenen Reisen ohne gültigen Fahrausweis gemäss Art. 51 Transportgesetz neben der ANAG-Widerhandlung geringfügig, weshalb in Anwendung von Art. 52 StGB auf die zusätzliche Auferlegung einer Übertretungsbusse verzichtet wird.