 Aufgrund der örtlichen Verhältnisse konnte das Pferd S. weder seitlich nach rechts oder links ausweichen noch nach vorne flüchten.  Ein Absteigen vom Pferd war grundsätzlich nicht angebracht, da der Reiter auf dem Pferd eine bessere Kontrolle über dieses hat.  Ein Wenden des Pferdes, damit es die Geräuschquelle hätte sehen können, wäre aufgrund der Verhältnisse (enger Weg, Fussgänger auf Höhe der Pferde) in der kurzen verbleibenden Zeit nicht gefahrlos möglich gewesen.