Aus welchem Grund K. nicht anhielt, ob er das Rufen nicht hörte oder ob er die Warnrufe hörte, die Situation aber falsch einschätzte, kann offen bleiben. Mit Blick auf die hier zu beantwortende Frage nach der Sorgfaltspflichtverletzung ist die Tatsache wesentlich, dass W. die Kinder mit mehrmaligem Rufen gewarnt hat. Die Angeschuldigte spürte schliesslich, dass ihr Pferd zunehmend unruhig wurde. Einen kurzen Moment später machte es „Däck“ und sie flog vom Pferd.