Die Antwort lautet nein, denn die Reiterin durfte aufgrund der „gemischten“ Nutzung des Weges davon ausgehen, dass insbesondere auch die Schlittler, welche sich bewusst der Gefahr einer Begegnung mit stärkeren Verkehrsteilnehmern aussetzen, erhöhte Vorsicht walten lassen. Oder anders gesagt: Auch aufgrund der konkret zu beachtenden Umstände stellte das Reiten auf dem fraglichen Weg – selbstverständlich ex ante betrachtet – ein zulässiges Risiko dar.