b. Fürsprecher E. will namentlich die Empfehlung des Pferdesportverbandes, es seien stark frequentierte Spazierwege durch Reiter wenn möglich zu meiden (p. 715), so interpretieren, dass „die gemeinsame Nutzung eines Wegs zum Schlitteln und 5 Reiten undenkbar ist“ (Appellationsbegründung S. 8 = p. 577). Dem kann aufgrund der nachfolgend aufgeführten Überlegungen nicht gefolgt werden.