 der Weg war in früheren Wintern mit einem Schild als Schlittelweg markiert worden, wovon die Angeschuldigte Kenntnis hatte; das Schild war jedoch wegen der Holztransporte bereits seit einigen Jahren vor dem Unfall nicht mehr aufgestellt worden (p. 123, 413 Z. 9 ff., 419 Z10 ff.);  parallel zum fraglichen Weg verläuft ein Dammweg, der etwa 2 m breit ist und ein Gefälle von 9 – 10 % aufweist. 3. Zu den Umständen kurz vor dem Unfall: