 Es handelt sich um einen öffentlichen Weg, für den kein Reitverbot bestand;  er dient als Zufahrtsstrasse für fünf Alpen (p. 419 Z. 8);  er wird ganzjährig stark begangen und befahren, letzteres insbesondere zwecks Holztransporten mit Traktoren u.ä. (p. 419 Z. 9);  der Weg ist in der Region Thun auch als Schlittelweg bekannt und beliebt (p. 419 Z. 9);