Regeste Der Reiterin, deren Pferd ausschlug und dabei einem 7-jährigen Knaben schwere Kopfverletzungen zufügte, ist keine Sorgfaltspflichtverletzung vorzuwerfen. Das Reiten auf dem sowohl Reitern als auch dem Forstverkehr zugänglichen Waldweg, auf dem auch Schlittler unterwegs waren, stellte ein erlaubtes Risiko dar. Dass das Pferd in der betreffenden Situation aus Furcht ausschlug, liegt in seiner Natur und war durch die Reiterin unter den gegebenen Umständen nicht zu verhindern. Trotz ihrer mehrmaligen Warnrufe, anzuhalten, fuhr der sich von hinten mit seinem Bob nähernde K. weiter.