Eine neurechtliche Sanktion, die (bedingte) Geldstrafe und (unbedingte) Busse verbindet, führt insgesamt zu einer grösseren Betroffenheit von K. als die angefochtene (altrechtliche) Busse von Fr. 500.--. Zu einer zusätzlichen Benachteiligung des Verurteilten führt das neue Recht dadurch, dass eine vorzeitige Löschung des Strafregistereintrags nicht mehr möglich ist.