Der Strafantrag liegt mit der durch L. mitunterzeichneten Strafanzeige vor. Die Aussage K.s, er werde L. (...) "kaputt machen“ und am Feierabend auf L. warten, war geeignet, diesen im Sinne von Art. 180 StGB in Schrecken oder Angst zu versetzen und sie hat diese Wirkung auch erreicht, wie die sofortige Reaktion L.s durch Einschalten seiner Vorgesetzten und der Polizei zeigt. Seite 4  6 K. ist deshalb – wie in erster Instanz – der Drohung gemäss Art. 180 StGB zum Nachteil von L., (...), schuldig zu erklären. IV. STRAFZUMESSUNG 1. Intertemporales Recht – Grundsatz der lex mitior