Dem Angeschuldigten wird gemäss Strafanzeige (...) vom 17.05.2006 (p. 1 ff.) vorgeworfen, am Freitag, 05.05.2006, um 16.20 Uhr, L. von einem Publifon bei der Poststelle (...) (p. 64) auf dessen Direktwahlnummer angerufen und ihm angedroht zu haben, er werde ihn (...) "kaputt machen“, wenn er ihm begegne, und er werde am Feierabend auf ihn warten (p. 12). Der Angeschuldigte bestreitet, L. am fraglichen Tag überhaupt angerufen zu haben. Er stellt das Ganze sinngemäss als (weitere) Schikane der Vormundschaftsbehörde gegen ihn dar. Seite 3  6 3. Ablauf des Geschehens gemäss Verfahrensakten