Sein Auftrag war es, eine neue Besuchsrechtsregelung zu vermitteln und deren Durchführung zu überwachen. Bis auf ein Gespräch im August 2005 weigerte sich K. jedoch, mit dem Beistand zu kooperieren. K. soll gemäss L. (p. 14) „früher in anderem Zusammenhang“ bereits tätlich geworden sein und gemäss im Polizeijournal vermerkter Aussage von L.s Chef, (...), L. seit längerer Zeit belästigt und zum Teil auch bedroht haben. Nähere Angaben hierzu fehlen jedoch. 2. Beweisfrage