Zwischen K. und seiner abgeschiedenen Ehefrau, (...), besteht seit längerer Zeit ein erbitterter Streit um das Besuchsrecht für die beiden gemeinsamen Kinder. Vorläufiger Höhepunkt war ein von der Vormundschaftsbehörde am 12.05.2005 wegen ungenügender Betreuung der Kinder bei einem Ferienaufenthalt verfügter Besuchsstopp, der formell offenbar immer noch in Kraft ist. Besuche der Kinder beim Vater finden jedoch statt. Nach dem Besuchsstopp wurde eine Beistandschaft errichtet und L. zum Beistand ernannt. Sein Auftrag war es, eine neue Besuchsrechtsregelung zu vermitteln und deren Durchführung zu überwachen.