Die bei K. bisher durchgeführte Therapie wurde im Jahre 2004 wegen Zwecklosigkeit beendet. Zwar wird K. gemäss aktuellem Gutachten nicht jegliche Therapierbarkeit abgesprochen, doch Dr. Y. weist darauf hin, dass die Durchführung einer psychotherapeutischen Arbeit tatsächlich als zwecklos zu sehen sei, wenn der Betroffene die Notwendigkeit dazu nicht erkennt und für die Durchführung der Therapie nicht motiviert ist (pag. 287, 291). Anlässlich der Hauptverhandlung bestätigte K. dass er keinen Therapiebedarf sieht (pag. 359). Mehr als eine vage Hoffnung, eine Therapie könnte bei K. dereinst doch noch Wirkung zeigen, besteht deshalb nicht.