K. wurde bereits als 12-Jähriger das erste Mal auffällig und begann früh seine deliktische Karriere. Er verletzte in seiner Vergangenheit immer wieder soziale Normen. Zwar liegen die letzten strafbaren Handlungen - wie die Verteidigung zu Recht geltend macht- weit zurück. Es ist jedoch zu beachten, dass K. bereits 1992 aus einer Verwahrung entlassen wurde. Auch damals hatte er sich zuvor im Vollzug korrekt verhalten. Dies hat ihn jedoch nicht davon abgehalten, nach der Entlassung erneut straffällig zu werden.