1 Redaktionelle Vorbemerkungen Mit Urteil vom 21.06.2006 ordnete die 3. Strafkammer i.S. K. in Anwendung von Art. 43 Ziff.1 Abs. 2 i.V.m. Art. 43 Ziff. 3 Abs. 3 StGB die Verwahrung an. Aufgrund der Schlussbestimmungen des am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen neuen Allgemeinen Teils des StGB Ziff. 2 Abs. 2 hatte die 3. Strafkammer zu prüfen, ob im Fall K. die Voraussetzungen für eine therapeutische Massnahme (Art. 59-61 oder 63) vorliegen oder ob die Verwahrung nach neuem Recht weitergeführt werden soll. Auszug aus den Erwägungen: