Redaktionelle Vorbemerkungen: Der Angeschuldigte wurde erstinstanzlich wegen versuchten Diebstahls schuldig gesprochen und deswegen sowie unter Einbezug einer seinerzeit bedingt aufgeschobenen und nunmehr widerrufenen Strafe von einem Monat Gefängnis (Probezeit 2 Jahre) verurteilt zu einer Gesamt-Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je Fr. 60.-- sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten. Von der Gesamtstrafe wurden 10 Tagessätze zu je Fr. 60.-- unbedingt ausgefällt. Für die restlichen 30 Tagessätze wurde der bedingte Vollzug gewährt, die Probezeit wurde auf 3 Jahre bestimmt.