Dazu hielt die Vorinstanz fest, dass es sich beim Stimmverhalten der Regierungsräte um ein Geheimnis von geringer Bedeutung handle. Tatsächlich stellt das Geheimhalten des Abstimmungsergebnisses des Regierungsratsbeschlusses, der Steuersenkungsinitiative keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, kein „besoin social impérieux“, ein „unentbehrliches Element einer demokratischen Gesellschaft“ dar; es war weit entfernt davon – wie die Entwicklung nach der Publikation zeigte –, an den Grundfesten des Staates zu rühren.